Übernahme der Betriebskosten (z.B. Miete, Leasingraten, Löhne)
Schadenersatz für bereits geleistete Anzahlungen
Kostenübernahme für Desinfektionsmaßnahmen
Unterstützung bei der Wiedereröffnung des Betriebs
Betriebsschließungsversicherung
Die Betriebsschließungsversicherung ist eine spezielle Form der Betriebsunterbrechungsversicherung. Sie schützt Unternehmen vor den finanziellen Folgen von Betriebsschließungen aufgrund behördlicher Anordnungen.
Diese können beispielsweise aufgrund von Seuchen, Epidemien oder Pandemien erfolgen. Eine solchen Anordnung zur Betriebsschließung folgen zu müssen, kann für Unternehmen existenzbedrohend sein. In der Regel werden durch die Schließung keine oder nur noch sehr geringe Einnahmen erzielt, die Kosten, wie Mieten, Lagerhaltung, Gehälter, etc. fallen aber zumindest eine Zeit lang weiter an.
Eine Betriebsschließungsversicherung kann Unternehmen in solchen Fällen finanziell absichern.
Typische Schadensbeispiele
Schließung des Betriebs aufgrund einer Seuche oder einer Epidemie
behördlich angeordnete Quarantänemaßnahmen
Schließung aufgrund von Hygienemängeln im Betrieb
Schließung aufgrund von behördlichen Anordnungen im Zusammenhang mit Terroranschlägen oder Katastrophen
Generell sollten Unternehmen und Branchen, die ein erhöhtes Risiko haben, aufgrund behördlicher Anordnungen von einer Schließung bedroht zu sein, eine Betriebsschließungsversicherung in Betracht ziehen.
Hierzu zählen beispielsweise Hotels, Restaurants, Veranstaltungsorte, Fitnessstudios und Einzelhandelsgeschäfte.
Auch Unternehmen, die in Bereichen tätig sind, in denen es eher zu Seuchen, Epidemien oder Pandemien kommen kann, wie beispielsweise in der Lebensmittelproduktion oder im Gesundheitswesen, sollten eine Betriebsschließungsversicherung in Ihre Risikoabsicherung einbeziehen.