Die Garantie-Versicherung bietet Herstellern und Lieferanten neuer Maschinen und Anlagen Versicherungsschutz gegen Schäden, die diese aufgrund des Werk-, Liefer- und/oder Kaufvertrages zu vertreten haben.
Entschädigung wird u.a. geleistet für Schäden durch
Konstruktions-, Guss- oder Materialfehler;
Fertigungs- oder Auslegungsfehler;
Berechnungs-, Werkstätten- oder Montagefehler.
Der Versicherungsschutz beginnt im Anschluss an die Montage-Versicherung mit der Abnahme der versicherten Sache durch den Auftraggeber und endet nach Ablauf der versicherten Garantiedauer.
Typische Schadensbeispiele
Überhitzung eines Dampferzeugers infolge einer fehlerhaften Konstruktion
Gondelabsturz bei einer Windkraftanlage aufgrund eines Fertigungsfehlers
Ihre Vorteile bei uns
persönliche
Kundenbetreuung
individuelle
Risikoanalyse
Aufbau Bedarfsgerechter Konzepte
Beratung zu mechanischen
und elektronischen
Sicherungsmaßnahmen
zur Schadenverhütung