Bei der KFZ Haftpflichtversicherung handelt es sich um eine Pflichtversicherung, die zwingend vom Fahrzeughalter abzuschließen ist. Ohne den Nachweis einer gültigen Versicherung in Form einer elektronischen Versicherungsbestätigung kann keine Zulassung eines Fahrzeugs in Deutschland erfolgen.
Sollte die Haftpflichtversicherung eines zugelassenen Fahrzeugs erlöschen, wird die Stilllegung des Fahrzeugs durch die Zulassungsstelle veranlasst.
Somit soll verhindert werden, dass Dritte durch das Fahrzeug eines Halters geschädigt werden ohne dass jemand für den Schaden aufkommt. Die Haftpflichtversicherung kann man mit einer Teil- oder einer Vollkaskoversicherung kombinieren die als Sachversicherung dann die Schäden am eigenen Fahrzeug durch zum Beispiel Feuer, Diebstahl, Wildschaden, Glasbruch bis hin zu eigen verursachten Schäden deckt.
Eine KFZ Versicherung ist für Halter eines Fahrzeugs obligatorisch. Handelt es sich um ein Neufahrzeug sollte man generell überlegen – insbesondere, wenn das neue Fahrzeug finanziert wurde – eine Vollkaskoversicherung abzuschließen.
Eine Teilkaskoversicherung bietet sich in aller Regel auch an. Ein Parkschaden ist schnell entstanden, oftmals entfernt sich der Unfallgegner und man bleibt auf dem Schaden sitzen. Auch ein Steinschlag passiert schnell und man kann oft keine Schuldigen ausmachen.
Eine sinnvolle Ergänzung zur Kraftfahrzeugversicherung kann eine Verkehrsrechtsschutzversicherung sein. Sie unterstützt im Falle eines Verkehrsrechtsstreits. Eine Insassenunfallversicherung sichert im Falle eines Unfalls den Fahrer und die Insassen ab.
Weitere Ergänzungen umfassen Assistance-Leistung, wie Pannenhilfe oder Abschleppdienst, auch Ersatzfahrzeuge können mit eingebunden sein.
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