Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit genügt und schon ist das Missgeschick geschehen. Egal ob als Fußgänger, Radfahrer, Sportler, Mieter oder Bewohner Ihrer eigenen Immobilie, wenn Sie anderen Personen oder deren Besitz aus Versehen einen Schaden zufügen, greift Ihre Privathaftpflichtversicherung, auch bei grober Fahrlässigkeit.
Durch den entstandenen Personen-, Sach- und/oder Vermögenschaden können erhebliche Schadenersatzansprüche entstehen, welche die zukünftige Lebensplanung erheblich beinträchtigen können.
Aus diesem Grund zählt die Privathaftpflichtversicherung zu den wichtigsten privaten Absicherungen überhaupt.
Gerne steht Ihnen Ihr persönlicher Kundenbetreuer für eine individuelle Risikoanalyse zur Verfügung. Egal ob persönlich, digital oder telefonisch. Wir prüfen Ihre bestehende Privathaftpflichtversicherung und arbeiten ein auf Ihren Bedarf erstelltes Deckungskonzept aus.
Neben der regelmäßigen Überprüfung Ihrer bestehenden Absicherungen, gehört die Begleitung im Schadensfall zu unseren Leistungen
Sie können uns telefonisch, per E-Mail oder mit dem unten stehenden Formular erreichen.
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