Die Betriebshaftpflichtversicherung schützt Unternehmen vor finanziellen Schäden, die aus haftungsrechtlichen Ansprüchen entstehen können.
Hierzu zählen beispielsweise Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch Mitarbeiter, Produkte oder Dienstleistungen des Unternehmens verursacht werden können.
Sollte ein Dritter Ansprüche gegen das Unternehmen geltend machen, prüft die Betriebshaftpflichtversicherung die Haftungsfrage und übernimmt gegebenenfalls die Schadensersatzforderungen.
Typische Schadenbeispiele
Ein Mitarbeiter des Unternehmens verursacht einen Schaden bei einem Kunden durch Fahrlässigkeit.
Ein Produkt des Unternehmens führt zu einer gesundheitlichen Schädigung beim Endverbraucher.
Ein Dienstleister des Unternehmens verursacht bei der Ausführung seiner Arbeit einen Sachschaden beim Kunden.
Ein Kundenparkplatz des Unternehmens ist nicht ausreichend beleuchtet und ein Kunde stürzt.
Grundsätzlich sollten alle Unternehmen, die mit Dritten in Kontakt stehen und möglicherweise Schäden verursachen können, eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen.
Dies betrifft kleine wie große Unternehmen und alle Branchen. Unternehmen, die direkten Kontakt zu Kunden haben, wie beispielsweise Handwerksbetriebe, Dienstleister oder Gastronomiebetriebe und Hotellerie sollten zwingend eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen, um sich gegen eventuelle Schadensersatzforderungen abzusichern.